AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Sabine Lapp führt Coaching gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden Kunden genannt) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für Sabine Lapp nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Die von Sabine Lapp abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Sabine Lapp nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Sabine Lapp erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.

2. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Für alle Angebote werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Veranstaltungsausschreibung ausgewiesenen Honorare berechnet. Alle Honorare verstehen sich in Euro.
Coaching-Honorare (auch für Telefon-Coaching) sind jeweils direkt nach einer Sitzung fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung und kann den Betrag im Anschluss überweisen. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.
Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart.
Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von Sabine Lapp anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Terminvereinbarung und Anmeldung

Zeit und Ort eines Coachings werden von Coach und Kunde einvernehmlich vereinbart. Dies kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Zeit und Ort der Veranstaltungen werden vom Coach festgelegt und vom Kunden akzeptiert. Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt ausschließlich schriftlich, per E-Mail, über das Kontaktformular. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Der Kunde verpflichtet sich zu allen vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen.

4. Absage eines Coaching-Termins bzw. eines Workshops durch den Kunden

Absage oder Terminverschiebung eines Coaching ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich und bis dahin kostenfrei. Danach wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am Tag des Coachings sowie bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Sabine Lapp ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

6. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.
Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein Sabine Lapp. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Sabine Lapp ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

7. Versicherungsschutz

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Sabine Lapp wie Coachings, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Sabine Lapp.

8. Haftung

Sabine Lapp verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung im Coaching bzw. bei Workshops gibt es nicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
Der Kunde bestätigt mit der Terminvereinbarung bzw. Anmeldung zum Coaching, Workshops usw., selbstverantwortlich zu handeln und die Anbieterin von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der Kunde erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.

9. Vertraulichkeit

Sabine Lapp verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen beruflichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.

10. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Sabine Lapp möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Sabine Lapp steht dem Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

11.Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Vaihingen/Enz. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Vaihingen/Enz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Dezember 2022
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